Stand der.Forschung


Im Folgenden werden einige Vorarbeiten zur Fachsprachenforschung und deren Relevanz für das beantragte Projekt beschrieben:
Die Definition von Fachsprache ist nicht unproblematisch, da sich die meisten Texte in ein Kontinuum zwischen fachsprachlicher und allgemeinsprachlicher Kommunikation einordnen lassen. Beneš (1981, 184) definiert Fachsprache als funktionale Variante sprachlicher Realisation in einem Fachbereich. Neben zahlreichen Studien, die sich fast ausschließlich mit der lexikalischen Ebene beschäftigen, existieren auch Arbeiten zu textuellen Eigenschaften von Fachsprachen (vgl. für das Deutsche Hoffmann 1988). Für die juristische Fachsprache, mit der sich der vorliegende Antrag beschäftigt, finden sich kaum Studien zu den textuellen Besonderheiten dieser Textsorte, die Lexik ist hingegen umfassend analysiert und diskutiert worden (vgl. exemplarisch Arntz & Mayer 1996 sowie Sandrini 1996). Im Gegensatz dazu liegt der Schwerpunkt des hier beschriebenen Vorhabens in erster Linie auf der syntaktischen Ebene und deren Realisierung in der juristischen Fachsprache. Die grammatischen Konstruktionen, die in Fachsprachen zu finden sind, zielen auf eine sachliche Darstellung der Sachverhalte und auf Ausdrucksökonomie ab. Kennzeichnend für die Sprache des Rechts und der Verwaltung sind demnach:

  • Verwendung von Attribuierung im Allgemeinen und von Partizipial- und Infinitivkonstruktionen im Speziellen (vgl. Beneš 1981, 202ff.; Fluck 1997, 107ff.);
  • Nominalisierungen in Kombination mit bedeutungsarmen Verben (vgl. Fluck 1997, 89);
  • Verwendung passivischer Konstruktionen zur Vermeidung der Agensnennung;
  • Verwendung des Präsens, um die Allgemeingültigkeit der Aussagen zu unterstreichen (vgl. Fluck 1997, 91f);
  • Ausdruck von Modalität durch lexikalische Mittel (z.B. durch Modalverben für die Beschreibung von Empfehlungen) (vgl. Fluck 1997, 98ff.; Beneš 1981, 197ff.) oder durch den Konjunktiv (vgl. Neumann/Hansen-Schirra 2004), um der Prädikation eine unfeste Geltung zuzuschreiben (vgl. Weinrich 1993, 240);
  • lange Sätze;
  • Personifizierungen unbelebter Gegenstände oder Sachverhalte;
  • nominale Umschreibungen statt einfacher Verben;
  • Derivationen und Ketten einander untergeordneter Substantive und Genitivattribute;
  • formelhafte Wendungen (vgl. Wagner 1981; Oksaar 1988).

Die hier vorgestellten grammatischen Besonderheiten von deutschen fachsprachlichen Texten findet man für spezifische Fachsprachen in unterschiedlicher Ausprägung. In der juristischen Fachsprache ist der Unterschied zur fachunspezifischen Sprache dabei besonders ausgprägt. Die Verständlichkeit solcher grammatischer Strukturen wurde bislang kaum untersucht. Zwar existieren zahlreiche juristisch-linguistische Arbeiten zur Frage der Rechtsverständlichkeit (z.B. Jaspersen 1998), diese beziehen sich zumeist jedoch auf die pragmatisch-kommunikative Ebene (beispielsweise Eckardt 2000) und arbeiten methodisch mit Fragebogen und Interviews, wie sie in der soziologischen Forschung üblich sind. Die Ergebnisse solcher Studien führen zu allgemeinen Ratgebern bezüglich sprachlicher Realisierungen in Rechtstexten, allerdings konkretisieren sich die Resultate nicht an linguistischen Merkmalen, weder auf lexikalischer noch auf grammatischer Ebene. Ein weiteres Problem dieser soziologisch geprägten Vorgehensweise ist, dass nur subjektive Einschätzungen der Befragten geliefert werden, die keinen Aufschluss über kognitive Vorgänge bei der Verarbeitung von Rechtstexten, wie dies mithilfe psycholinguistischer Methoden möglich ist, geben. Interessant diesbezüglich ist die Arbeit in der Arbeitsgruppe Sprache des Rechts an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. An welchen sprachlichen Merkmalen sich Verstehenshindernisse in der kognitiven Verarbeitung manifestieren, wird dort mit der Methode des Lauten Denkens erforscht. Diese ist jedoch für die Erforschung hoch automatisierter Prozesse der Textverarbeitung unzureichend. Zudem steht zu befürchten, dass sie verfälschend auf den Verstehensprozess einwirkt, so dass theoretische Verallgemeinerungen kaum mehr möglich sind. Die hier beschriebene Forschung zielt im Gegensatz zur Vorgehensweise der Berliner Arbeitsgruppe nicht nur auf eine Beschreibung der Verstehensprozesse ab, sondern auch auf die Erfassung konkreter sprachlicher Merkmale, die auf Verstehensprozesse einwirken, sowie auf die Modellierung verschiedener Varianten anhand dieser identifizierten Merkmale.