1. Grundprobleme von Datenschutz und Datensicherheit

1.2 Grundbegriffe


Definitionen

Datenschutz (juristisch):
Grundrecht, Persönlichkeitsrecht, Recht auf informationelle Selbstbestimmung [BVG-Urteil zur Volkszählung, 15.12.1983].
»Nicht irgendwelche Daten sollen etwa um ihrer selbst willen geschützt werden, sondern geschützt werden sollen Menschen in ihren grundrechtlich garantierten Kommunikationsmöglichkeiten. Sie sollen grundsätzlich selbst darüber entscheiden können und informiert sein, wer was wann wie lange und bei welcher Gelegenheit über sie weiß.« (Die LfD NRW im 14. Datenschutzbericht)

Um Missverständnissen vorzubeugen, sollte man den Begriff »Datenschutz« nur im juristischen Sinne verwenden, nicht, wie früher oft üblich, im informatischen als Schutz von Daten vor Missbrauch, unberechtigter Einsicht oder Verwendung,Änderung oder Verfälschung. (Zu dieser oft missverstandenen Begriffsbildung hat auch der Autor dieser Zeilen nicht unmaßgeblich beigetragen.)

Katastrophenschutz:
Schutz von Informationen und IT-Systemen vor Zerstörung durch äußere Gewalten oder Sabotage. Auch Schutz vor Nichtverfügbarkeit.
Datensicherheit:
Schutz von Daten vor Missbrauch, unberechtigter Einsicht oder Verwendung, Änderung oder Verfälschung (einschließlich Katastrophenschutz).
IT-Sicherheit:
Sicherheit von Daten und Funktionen in einem System der Informationstechnik (IT). Auch Schutz der Integrität des Systems.
Verlässlichkeit:
Das System tut das, was man von ihm erwartet und nichts anderes. Insbesondere gewährt es IT-Sicherheit. Weiteres folgt.

Der Zusammenhang zwischen diesen Begriffen wird durch die folgende Grafik verdeutlicht:

[VIS und Datenschutz]


Drei Aspekte des Datenschutzes

Rechtlich/politisch:
Organisatorisch:
Technisch - Umsetzung der rechtlichen und politischen Anforderungen und der organisatorischen Definitionen in konkrete Maßnahmen:

Die gesellschaftspolitischen und rechtlichen Forderungen nach Datenschutz und Datensicherheit sind durch organisatorische und technische Maßnahmen in der Praxis durchzusetzen.

Die gesellschaftlichen, politischen, rechtlichen, betrieblichen Rahmenbedingungen definieren die zu schützenden Daten und die Grundsätze des Umgangs mit ihnen.

Durch organisatorische Entscheidungen werden Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten festgelegt und Grundsatzfragen über Aufwand, Sicherheitsniveau und Verhältnismäßigkeit geklärt.

Die technischen Maßnahmen sorgen dafür, dass Rahmenbedingungen und organisatorische Entscheidungen nicht nur auf dem Papier stehen, und erzwingen, soweit möglich, ihre Einhaltung.


Zwei Aspekte der IT-Sicherheit

- im Englischen auch unterschiedlich bezeichnet -:


Datenschutz und IT-Sicherheit

Die gesetzlichen Anforderungen an den Datenschutz sind nur durch starke Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik zu erfüllen. Konkretisiert werden sie durch

die 10 (jetzt 8) Gebote des Datenschutzes.

Datenschutz erfordert IT-Sicherheit

Aber: Moderne Informationssysteme sind offen und verteilt, bieten kaum wirksame Schutzmechanismen.

Daten sind in offenen Systemen exponiert für Ausspähung und Fälschung.

Der Betrieb von offenen Systemen ist nicht ohne weiteres mit den Datenschutzvorschriften vereinbar.

»Das Datenschutzrecht kann beispielsweise den Einsatz datenschutzfreundlicher Technik fordern und fördern. Es kann - im Bewußtsein seiner begrenzten ordnungsrechtlichen Steuerungsfähigkeit - die notwendige Verbindung von Datenschutz und Technik herstellen, indem es unter anderem Anreizsysteme schafft für die Entwicklung datenvermeidender oder auch datensparsamer Technologien und Verfahren sowie für den Einsatz innovativer Datenschutz- und Datensicherheitskonzepte.« (Die LfD NRW im 14. Datenschutzbericht)

Die Anforderungen von Datenschutz und IT-Sicherheit müssen bei der Modellierung, Konzeption und Implementation von informationstechnischen Systemen mit besonderer Dringlichkeit berücksichtigt werden.

Informationstechnische Systeme (z. B. in der Medizin) sollten so konzipiert und konstruiert werden, dass sie das Recht auf Vertraulichkeit auf allen Ebenen wirksam schützen.

... und dass sie verlässlich sind. Der technische Aspekt des Datenschutzes umfasst den ganzen Bereich der Verlässlichkeit.

Daher ist Know-How in IT-Sicherheit für Informatiker unverzichtbar. Naives Vorgehen führt notwendig zu unsicheren Systemen.


Vorlesung Datenschutz und Datensicherheit
Autor: Klaus Pommerening, 31. März 1999; letzte Änderung: 5. Mai 2004
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Pommerening »AT« imbei.uni-mainz.de.