1. Grundprobleme von Datenschutz und Datensicherheit
1.3 Datenschutz als gesellschaftliches Problem
Der gläserne Bürger
»Noch niemals zuvor wurden so viele personenbezogene Daten so systematisch gesammelt, verarbeitet und verwertet. Der aus der Netznutzung zu ziehende Umfang personenbezogener Daten und die nach ihrer Zusammenführung aus ihnen gewinnbare Informationsqualität haben eine neue Dimension erreicht.«
[14. Datenschutzbericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz Nordrhein-Westfalen]
Verbreiteter Irrtum: »Ich habe nichts zu verbergen!«
- Verfolgung duch verfeindete Nachbarn, rachsüchtige Ex-Ehegatten, ...
- Versehentliche Speicherung falscher Daten.
- Jugendsünden, peinliche Vorfälle.
- Durch Massendatensammlungen werden auch harmlose Daten sensibel.
»Wir basteln uns da eine Gesellschaft zusammen, die sozusagen `Dictatorship ready' ist. Da muß dann nur noch einer den Schalter umlegen, und schon hat er den schönsten Überwachungsstaat.« (Christoph Weber-Fahr in de.org.ccc, 11. November 1994)
Der gläserne Bürger entsteht durch:
- Persönlichkeitsprofile (s. u.) - Schlüsse auf Lebensumstände,
die in den Daten explizit nicht enthalten sind,
durch Zusammenführung von Daten und Datenabgleich,
erleichtert durch zunehmende Vernetzung.
- Datensammlung verschiedener öffentlicher Stellen.
- Krankenkassen, Institutionen der »Sozialverwaltung«.
- Speicherung von Daten elektronischer Vorgänge wie
Geschäftsabwicklung und Postverkehr,
z. B. Verbindungsdaten bei Telekommunikation.
- Bewegungsprofile durch Magnetkarten-Überwachung.
- Speicherung von Kundendaten bei Händlern und
Kreditauskunfts-Organisationen.
- Datenraffgier im WWW (z. B. Aufzeichnung der Surf-Historie).
- Adressenhandel
und Werbeflut (»Spam«).
- Personaldaten in Betrieben, verstärkte Überwachung,
Personal-Informationssysteme, Zugangskontrollen durch Überprüfung
»biometrischer« (anthropometrischer) Merkmale.
- Krebsregister.
- Privatwirtschaftliche Datensammlungen -
etwa von Handelsauskunfteien oder
Versicherungsunternehmen
(»Warndateien«).
- Die globale Beschattung.
Wer die Klausel nicht unterschreiben will, daß er seine früheren, gegenwärtigen und zukünftigen Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbindet, braucht erst gar keinen Antrag auf Lebensversicherung zu stellen. Das Datenschutzgesetz bietet gegen solche Sammlungen kaum Handhaben, nicht einmal Kontrollmöglichkeiten.
Große Datensammlungen
- Meldedaten:
- Einwohnerverzeichnisse,
- Telefonverzeichnisse.
- Polizei.
- Verfassungsschutz.
- Justiz.
- Sozialleistungsbereich:
- Gesundheitswesen,
- Krankenkassen,
- Versicherungen,
- Sozialverwaltung.
- Finanzverwaltung.
- Kreditgewerbe.
- u. v. a.
Daten der Sozialverwaltung
In den Datenbanken der Sozialversicherung sind sowohl personenbezogen als auch lückenlos erfaßt:
- Name, Anschrift, Bankverbindung, Beitragsgruppe, Versicherungszeiten,
Beitrags-, Ersatz- oder Ausfallzeiten (u. a. Zeiten des Wehr- oder
Zivildienstes), Beitragsgruppe und Staatsangehörigkeit.
- Angaben zu Größe und Gewicht,
Art und Schwere von ärztlich behandelten oder einem Gutachter
bekannt gewordenen Erkrankungen,
Diagnosen, Befunde (u. a. EKG, Röntgen, nuklearmedizinische Untersuchungen),
psyschologische und psychiatrische Testergebnisse,
Datum und Stelle der Untersuchung,
Krankheitsverläufe,
Abhängigkeiten von Suchtmitteln,
Geschlechtskrankheiten,
Daten zur Klinikeinweisung und -entlassung,
behandelnder Arzt,
Therapien,
Arznei- und Heilmittelverbrauch,
Art einer Behinderung,
Wohnverhältnisse bei Kranken und Behinderten,
Maßnahmen der Eingliederung,
Grad der Erwerbsfähigkeit,
Gewährung von Kuren, Massagen u. ä.,
medizinische Hilfsmittel,
vertrauensärztliche Gutachten,
Klinikentlassungsberichte.
- Schul- und Berufsausbildung (einschließlich Abschlüsse und Praktika),
Arbeitsstätten, Betriebsnummer,
Krankenversicherung,
Verdienst, Arbeitszeiten, Arbeitsunterbrechungen und Fehlzeiten,
Art und Ausmaß von Arbeitsunfällen,
Stellenwechsel,
Teilnahme und Art der Berufsförderungsmaßnahme,
Bezug von Vorruhestandsgeld, Rente, Arbeitslosigkeit.
- Empfang von Sozialleistungen (wie Sozialhilfe, Wohngeld, Arbeitlosengeld
oder -hilfe).
- Straftatbegründende Unfallzusammenhänge, Haftstrafen.
- Familienstand, Datum der Eheschließung, Name des Ehepartners,
Ehescheidung, Versorgungsausgleich, Kinderzahl, Kindschaftsdaten,
Höhe der Unterhaltszahlung.
- Schwangerschaftberatung oder -abbruch, Drogenberatung.
- Sterbedaten.
Kontrolle von Mitarbeitern
- Zugangskontrollen über persönliche (»biometrische«) Merkmale -
- Fingerabdrücke, Netzhautbilder, genetische Muster,
- Speicherung dieser Merkmale:
medizinische Diagnosen?
Abgrenzung zu polizeilichen Ermittlungsmethoden?
informationelles Selbstbestimmungsrecht?
- Anlagen zur elektronischen Datenverarbeitung immer sensibler -
immer strengere Sicherheitsmaßnahmen, da lebensnotwendige soziale
Funktionen, Eigendynamik in Richtung totale Überwachung,
Personal muß sorgfältig ausgesiebt werden:
- Prüfung der politischen Einstellung bis hin zum faktischen
Berufsverbot.
(Gehört er dieser oder jener Partei an? Demonstriert er?)
- Kontrolle des Lebensstils. (Trinkt er? Hat er Schulden?)
- Überprüfung persönlicher Kontakte.
(Hat er dubiose Bekannte? Reist er ins Ausland?)
- Ausleuchtung der Vergangenheit.
(Ist er erpreßbar?
Ist er als ehemaliger Hacker als zuverlässig einzustufen?
Hat er sich als Student politisch betätigt?)
Daten für die Forschung - das Beispiel Epidemiologie
Epidemiologie: Erforschung von Krankheiten im Bevölkerungsbezug, z. B. Erkennen von Risikofaktoren. Dazu braucht man Daten zu Umwelteinflüssen und Lebensführung.
Krebsregister in Deutschland dienen der Epidemiologie der Krebserkrankungen:
- Kinderkrebsregister
am IMSD in Mainz. Wichtige Forschungsergebnisse u. a.:
- Kernkraftwerkstudien,
- Spätfolgestudien.
- DDR-Krebsregister.
- Länderkrebsregister:
- Hamburg,
- Saarland,
- andere z. Z. im Aufbau, z. B.
Rheinland-Pfalz,
ebenfalls am IMSD in Mainz.
Anforderungen an epidemiologische Register:
- Personenbezug interessiert eigentlich nicht, wird aber für
Langzeitstudien oft benötigt und muß daher unter besonderen,
kontrollierten Umständen herstellbar sein.
- Erfassungsgrad muß deutlich über 90% liegen,
um valide Aussagen zu gewinnen.
- Datenqualität muß hoch sein, daher sind während
der Datenerfassung oft Rückfragen nötig.
- Verwendung der Daten nur für Forschungszwecke unter
Kontrolle und mit strengen Auflagen.
Welche Lösungen oder tragbaren Kompromisse gibt es für die Zielkonflikte?
Persönlichkeitsprofile
Durch Zusammenführen von Datensammlungen entstehen:
- Bewegungsprofile
- aus Daten der Verkehrsüberwachung,
Ausweiskontrolle und sonstigen »elektronischen Spuren«.
- Käuferprofile
- aus Daten von bargeldlosen Zahlungsvorgängen.
- Interessenprofile
- aus Surfverhalten im WWW.
- Mitarbeiterprofile
- an IT-Arbeitsplätzen durch
Zugangsregistrierung und Logdateien.
- Benutzerprofile
- an Informationssystemen.
- Kommunikationsprofile
- aus Verbindungsdaten verschiedener
Kommunikationseinrichtungen.
Zielkonflikte
Der Datenschutz kollidiert sehr oft mit anderen berechtigten
Interessen.
- Datenschutz vs. Verbraucherschutz
- Datenschutz vs. Informationsfreiheit (z. B. Umweltdaten, Pressefreiheit)
- Datenschutz vs. Verbrechensbekämpfung
- Datenschutz vs. Forschung (z. B. Epidemiologie)
- Datenschutz vs. Datenschutz (z. B. Kontrolle von Mitarbeitern in
datenschutzkritischen Bereichen)
- Anonymität vs. Verbindlichkeit
- Vertraulichkeit vs. Verfügbarkeit
- Informationsfreiheit vs.
Jugendschutz
Mit der Verfügbarkeit der Daten steigt auch ihre Verwundbarkeit.
Schlagzeilen
- »Umwelt - Gläserne Bürokratie«
- »Die Ganoven schützt der Datenschutz«
[AZ, 17.5.1991]
- »Polizeiarbeit wird behindert«
- »Falsch verstandener Datenschutz behindert die Forschung«
- »Das Kreuz mit dem Krebs«
Problembereiche des Datenschutzes
- gesellschaftlich:
-
- Behörden
- Privatwirtschaft
- elektronischer Kommerz
- Medizin
- ...
- technisch:
-
Der Datenschutz ist gefährdet durch ...
- fehlendes Datenschutzbewußtsein bei Verantwortlichen,
- mangelhafte rechtliche Regelungen,
insbesondere die Subsidiarität der Datenschutzgesetze,
- organisatorische Mängel bei Behörden und Systembetreibern,
- Datenspuren,
- lückenhafte IT-Sicherheit,
insbesondere in offenen Systemen.
Die Anforderungen des Datenschutzes müssen bei der Modellierung, Konzeption und Implementation von Informationssystemen mit besonderer Dringlichkeit berücksichtigt werden.
Die Gefahren d. und e. lassen sich durch informatische Ansätze mildern
(»Datenschutz durch Technik«).
Vorlesung Datenschutz und Datensicherheit
Sommersemester 1999, Fachbereich Mathematik
Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
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Autor: Klaus Pommerening, 31. März 1999
letzte Änderung: 6. Januar 2000.
E-Mail an
Pommerening@imsd.uni-mainz.de.
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