2b. Kryptographische Protokolle

Pseudonyme: Anwendungsbeispiel Krebsregister


Hintergrund


Anforderungen

  1. Die Abgleichsprozedur soll Synonym- und Homonym-Fehlerraten minimieren.
  2. Die Register der verschiedenen Bundesländer sollen ihre Bestände abgleichen können.
  3. Unter kontrollierten Umständen soll die Aufdeckung von Pseudonymen möglich sein.
  4. Der Besitzer soll sein eigenes Pseudonym nicht aufdecken können. (Aufklärung durch Arzt, nicht durch Registerabfrage.)


Realisierung

Der Vertrauensanspruch an die zentrale Stelle ist bei diesem Modell groß. Daher auch die Bezeichnung »Vertrauensstelle«. Sie steht unter ärztlicher Leitung.


Literatur

K. Pommerening, M. Miller, I. Schmidtmann, J. Michaelis: Pseudonyms for cancer registry. Meth Inf Med 35 (1996), 112-121.

Klaus Pommerening: Krebsregister. F!FF Kommunikation 4/93, 64-66. http://www.uni-mainz.de/~pommeren/Artikel/krebsreg.html


Vorlesung Datenschutz und Datensicherheit, Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
Autor: Klaus Pommerening, 31. März 1999; letzte Änderung: 25. Dezember 2001.
E-Mail an
Pommerening »AT« imbei.uni-mainz.de.