2b. Kryptographische Protokolle
Pseudonyme: Anwendungsbeispiel elektronisches Rezept
B. Struif (GMD): Datenschutz bei elektronischen Rezepten und
elektronischem Notfallausweis.
Forum »Vertrauenswürdige Informationstechnik für Medizin und
Gesundheitsverwaltung«, Bonn,15./16. September 1994.
Idee
Das elektronische Rezept wird
- vom Arzt elektronisch signiert,
- in die Chipkarte des Patienten eingetragen,
- in der Apotheke geprüft und bearbeitet,
- an die Krankenkasse übermittelt,
- vollelektronisch abgerechnet.
Pseudonymisierung
Das elektronische Rezept wird pseudonymisiert:
Im Rezeptkopf steht statt Name, Adresse und Mitgliedsnummer
ein Pseudonym des Patienten.
Auch der Arzt kann durch ein Pseudonym repräsentiert werden.
Kostenabrechnung und Auswertungen bleiben möglich, z. B.:
- ob das Rezept für ein Mitglied der betreffenden Krankenkasse
erstellt wurde + gewisse Merkmale (Geschlecht, Geburtsjahr),
- ob das Rezept von einem zugelassenen Kassenarzt ausgestellt
wurde, einschließlich Facharzt-Richtung,
- welche Rezepte in einem Zeitraum für eine Person ausgestellt wurden,
- wie oft ein Arzt welche Medikamente verordnet.
In begründeten Fällen (gesetzlich geregelt) Aufhebung der Pseudonyme
möglich mit speziellem Rückidentifizierungsschlüssel (oder sogar nur bei
Zusammenwirken zweier Schlüssel).
Autor: Klaus Pommerening, 31. März 1999;
letzte Änderung: 22. Juli 2004
E-Mail an Pommerening »AT« imbei.uni-mainz.de.