Ziel:
Vorgeschlagene Methode: Abrechnung über Pseudonyme.
Wie weist der Arzt bei pseudonymer Abrechnung nach, daß der behandelte Patient zu dieser Krankenkasse gehört?
Antwort: Die Krankenkasse unterschreibt die Pseudonyme bei Ausgabe der Versichertenkarte blind.
Siehe auch: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Schleswig-Holstein: Pressemitteilung vom 22. Juli 1999
Der Notar bescheinigt die Echtheit des Testaments, ohne dessen Inhalt zur Kenntnis zu nehmen - durch blinde Unterschrift.
Nach dem Ableben des Erblassers wird dem Notar das Testament vorgelegt. Jetzt nimmt er den Inhalt zur Kenntnis und regelt die Erbschaft.
Autor: Klaus Pommerening, 31. März 1999; letzte Änderung: 17. Juni 1999
E-Mail an Pommerening@imsd.uni-mainz.de.