2b. Kryptographische Protokolle

Pseudonyme: Anwendungsbeispiel Krankenkassenabrechnung


Hintergrund

Das GSG (= Gesundheitsstruktur-Gesetz 1993)

Ziele: Wirtschaftlichkeit und Qualitätssicherung der Krankenversorgung, Kostendämpfung.

Methoden: Leistungsorientierte Vergütung medizinischer Maßnahmen nach

Dazu umfangreiche Datenübermittlung in Form an die Krankenkassen.


Anforderungen

  1. Die Krankenkassen müssen bei der Abrechnung der Behandlung zweifelsfrei erkennen, dass die Leistungen für eines ihrer Mitglieder erbracht wurden.
  2. Die Krankenkassen sollen keine personenbezogenen Krankheitsgeschichten sammeln können.
  3. Die Krankenkassen sollen ihre Risiken kalkulieren können


Vorgeschlagene Realisierung

[GMDS-Arbeitsgruppe »Datenschutz«]

... bisher an politischen Widerständen gescheitert! Statt dessen wurde in Form des »Medizinischen Dienstes der Krankenkassen« eine mächtige Zentralstelle geschaffen.

Pseudonym-Erzeugung

[Achtung: Das Pseudonym muss eine vorgeschriebene Struktur haben, z. B. 20-stellige Zahl, als ASCII-Zeichen geschrieben. Sonst Fälschung möglich durch Anwendung des öffentlichen Prüfschlüssels E.

x = »D(m® m : = E(x) = ED(m).

(m, x) wäre dann ein gültiges Pseudonym!]

Pseudonym-Verwendung


Eine detailliertere Ausarbeitung dieses Protokolls findet man in

G. Bleumer, M. Schunter: Datenschutzorientierte Abrechnung medizinischer Leistungen. Datenschutz und Datensicherheit 2 (1997), 88 - 97. [Online im WWW unter http://ourworld.compuserve.com/homepages/gesundheitsdatenschutz/bisc96up.pdf.]


Vorlesung Datenschutz und Datensicherheit, Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
Autor: Klaus Pommerening, 31. März 1999; letzte Änderung: 16. Dezember 2001.
E-Mail an
Pommerening@imsd.uni-mainz.de.