B. Struif (GMD): Datenschutz bei elektronischen Rezepten und elektronischem Notfallausweis. Forum »Vertrauenswürdige Informationstechnik für Medizin und Gesundheitsverwaltung«, Bonn,15./16. September 1994.
Das elektronische Rezept wird
Das elektronische Rezept wird pseudonymisiert:
Im Rezeptkopf steht statt Name, Adresse und Mitgliedsnummer ein Pseudonym des Patienten.
Auch der Arzt kann durch ein Pseudonym repräsentiert werden.
Kostenabrechnung und Auswertungen bleiben möglich, z. B.:
In begründeten Fällen (gesetzlich geregelt) Aufhebung der Pseudonyme möglich mit spezieller Re-Identifizierungskarte (oder Zusammenwirken zweier Karten).
Autor: Klaus Pommerening, 31. März 1999; letzte Änderung: 22. Juni 1999
E-Mail an Pommerening@imsd.uni-mainz.de.