Grundbegriffe

Datenschutz (juristisch):
Grundrecht, Persönlichkeitsrecht, Recht auf informationelle Selbstbestimmung [BVG-Urteil zur Volkszählung, 15.12.1983]. (Geschützt werden nicht die Daten, sondern die Persönlichkeit vor Mißbrauch ihrer Daten.)
Datenschutz (informatisch):
Schutz von Daten vor Mißbrauch, unberechtigter Einsicht oder Verwendung, Änderung oder Verfälschung. Auch Schutz der Integrität eines Systems.
Katastrophenschutz:
Schutz von Daten und Datenverarbeitungsanlagen vor Zerstörung durch äußere Gewalten oder Sabotage. Auch Schutz vor Nichtverfügbarkeit.
Datensicherheit:
Ergebnis der Verwirklichung von Datenschutz (informatisch) und Katastrophenschutz.
IT-Sicherheit:
Datensicherheit, bezogen auf Systeme der Informationstechnik (IT).

Die Ausprägungen der Datensicherheit

Zur Verbindlichkeit gehören auch die Aspekte Nichtabstreitbarkeit, Beweissicherheit, Nachweisbarkeit, Verantwortlichkeit.

Als Ausprägung der Vertraulichkeit kann auch die Anonymität gelten: Vertraulichkeit einer Personenidentität. Dazu gehört auch die Unbeobachtbarkeit personenbezogener Vorgänge; d. h., nicht nur der Inhalt eines Vorgangs soll vertraulich sein, sondern auch die Tatsache, daß er überhaupt stattgefunden hat.


Die drei Aspekte des Datenschutzes

Rechtlich/politisch:
Organisatorisch:
Technisch - Umsetzung der rechtlichen und politischen Anforderungen und der organisatorischen Definitionen in konkrete Maßnahmen:
Die gesellschaftspolitischen und rechtlichen Forderungen nach Datenschutz und Datensicherheit sind durch organisatorische und technische Maßnahmen in der Praxis durchzusetzen.

Die gesellschaftlichen, politischen, rechtlichen, betrieblichen Rahmenbedingungen definieren die zu schützenden Daten und die Grundsätze des Umgangs mit ihnen.

Durch organisatorische Entscheidungen werden Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten festgelegt und Grundsatzfragen über Aufwand, Sicherheitsniveau und Verhältnismäßigkeit geklärt.

Die technischen Maßnahmen sorgen dafür, daß Rahmenbedingungen und organisatorische Entscheidungen nicht nur auf dem Papier stehen, und erzwingen, soweit möglich, ihre Einhaltung.


Die 10 Gebote des Datenschutzes

... drücken die Anforderungen des Datenschutzgesetzes an die Datensicherheit aus.


Vorlesung Datenschutz und Datensicherheit
Sommersemester 1996, Fachbereich Mathematik
Johannes-Gutenberg-Universität Mainz

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


Autor: Klaus Pommerening, 19. April 1996; letzte Änderung: 23. September 1996

E-Mail an Pommerening@imsd.uni-mainz.de.