Anwendungsbeispiel Krankenkassenabrechnung

Anforderungen

  1. Die Krankenkassen müssen bei der Abrechnung der Behandlung zweifelsfrei erkennen, daß die Leistungen für eines ihrer Mitglieder erbracht wurden.
  2. Die Krankenkassen sollen keine personenbezogenen Krankheitsgeschichten sammeln können.
  3. Die Krankenkassen sollen ihre Risiken kalkulieren können
Rechtssicherheit: Beglaubigung von Pseudonymen durch blinde Unterschrift.


Realisierung

Pseudonym-Erzeugung

Pseudonym durch PIN geschützt (mit kryptographischem Verfahren).

[Achtung: Das Pseudonym muß eine vorgeschriebene Struktur haben, z. B. 20-stellige Zahl, als ASCII-Zeichen geschrieben. Sonst Fälschung möglich durch Anwendung des öffentlichen Prüfschlüssels E.

x = »D(m)« ---> m := E(x) = ED(m). ]

Pseudonym-Verwendung


Vorlesung Datenschutz und Datensicherheit
Sommersemester 1996, Fachbereich Mathematik
Johannes-Gutenberg-Universität Mainz

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Autor: Klaus Pommerening, 12. Juni 1996; letzte Änderung: 24. September 1996.

E-Mail an Pommerening@imsd.uni-mainz.de.