Anwendungsbeispiel Krebsregister

Anforderungen

  1. Das Register muß in der Lage sein, durch Abgleich Mehrfachmeldungen zu erkennen (`record linkage').
  2. Die Abgleichsprozedur soll Synonym- und Homonym-Fehlerraten minimieren.
  3. Die Register der verschiedenen Bundesländer sollen ihre Bestände abgleichen können.
  4. Unter kontrollierten Umständen soll die Aufdeckung von Pseudonymen möglich sein.
  5. Der Besitzer soll sein eigenes Pseudonym nicht aufdecken können. (Aufklärung durch Arzt, nicht durch Registerabfrage.)

Realisierung

Literatur:

K. Pommerening, M. Miller, I. Schmidtmann, J. Michaelis: Pseudonyms for cancer registry. Meth Inf Med 35 (1966), 112-121.


Vorlesung Datenschutz und Datensicherheit
Sommersemester 1996, Fachbereich Mathematik
Johannes-Gutenberg-Universität Mainz

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Autor: Klaus Pommerening, 12. Juni 1996; letzte Änderung: 24. September 1996.

E-Mail an Pommerening@imsd.uni-mainz.de.