Anwendungsbeispiel elektronisches Rezept
B. Struif (GMD): Datenschutz bei elektronischen Rezepten und elektronischem Notfallausweis.
Forum »Vertrauenswürdige Informationstechnik für Medizin und Gesundheitsverwaltung«, Bonn,15./16. September 1994.
Das elektronische Rezept wird
- vom Arzt elektronisch signiert,
- in die SmartCard des Patienten eingetragen,
- in der Apotheke geprüft und bearbeitet,
- an die Krankenkasse übermittelt,
- vollelektronisch abgerechnet.
Das elektronische Rezept wird pseudonymisiert:
Im Rezeptkopf steht statt Name, Adresse und Mitgliedsnummer
ein Pseudonym des Patienten.
Auch der Arzt kann durch ein Pseudonym repräsentiert werden.
Kostenabrechnung und Auswertungen bleiben möglich, z. B.:
- ob das Rezept für ein Mitglied der betreffenden Krankenkasse
erstellt wurde + gewisse Merkmale (Geschlecht, Geburtsjahr),
- ob das Rezept von einem zugelassenen Kassenarzt ausgestellt
wurde, einschließlich Facharzt-Richtung,
- welche Rezepte in einem Zeitraum für eine Person ausgestellt wurden,
- wie oft ein Arzt welche Medikamente verordnet.
In begründeten Fällen (gesetzlich geregelt) Aufhebung der Pseudonyme möglich mit spezieller Re-Identifizierungskarte (oder Zusammenwirken zweier Karten).
Vorlesung Datenschutz und Datensicherheit
Sommersemester 1996, Fachbereich Mathematik
Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
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Autor: Klaus Pommerening, 12. Juni 1996; letzte Änderung: 24. September 1996.
E-Mail an Pommerening@imsd.uni-mainz.de.