Elektronische Unterschrift


Dürfen wir elektronischen Dokumenten trauen?

FALSCH:
Dieses Dokument wurde von einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage erstellt und ist daher ohne Unterschrift gültig.
RICHTIG:
... und ist daher ohne jede Beweiskraft.

Beweiskraft elektronischer Dokumente

Ist die Nachricht echt?

Echtheit einer Nachricht

Authentizität:
Stammt die Nachricht wirklich vom angenommenen Urheber?
Integrität:
Ist die Nachricht unverfälscht?
Lösung mit symmetrischer Verschlüsselung ist möglich, aber problematisch.

Besser ist die elektronische Unterschrift (oder digitale Signatur). Sie garantiert den fälschungssicheren Echtheitsnachweis von

eines elektronischen Dokuments.

Elektronische Unterschrift - Anwendungen


Funktionale Anforderungen

Verifizierbarkeit:
Jeder kann die Echtheit der Unterschrift prüfen.
Fälschungssicherheit:
Nur der Eigner kann die Unterschrift erzeugen.
Verbindlichkeit:
Der Unterzeichner kann nicht nachträglich seine Urheberschaft leugnen (z. B. in einem Rechtsstreit).

Technische Anforderungen

Geschwindigkeit:
Das Prüfen der Unterschrift darf beim Laden des Dokuments keine merkliche Verzögerung bewirken (große Programme, Bilder).
kryptographische Sicherheit
muß nachgewiesen sein.
Handhabbarkeit:
Erzeugen und Prüfen der Unterschrift dürfen keine großen Umstände verursachen.

Realisierung der elektronischen Unterschrift


Komplikationen bei der Anwendung

[---> Zertifikate für öffentliche Schlüssel]


Elektronische Unterschrift - rechtliche Aspekte

Grundsätzlich Formfreiheit im privatrechtlichen Rechtsverkehr, sofern keine speziellen Formvorschriften bestehen.

Funktion einer Unterschrift im Rechtsverkehr:

Für elektronische Unterschrift noch keine Präzedenzfälle; fachliches Gutachten zur Sicherheit des Verfahrens müßte beigebracht werden.

Richter in Beweiswürdigung frei. Elektronische Dokumente gelten als »Augenschein«.

Gesetzliche Regelung wird vorbereitet.


Vorlesung Datenschutz und Datensicherheit
Sommersemester 1996, Fachbereich Mathematik
Johannes-Gutenberg-Universität Mainz

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Autor: Klaus Pommerening, 20. Mai 1996; letzte Änderung: 24. September 1996.

E-Mail an Pommerening@imsd.uni-mainz.de.