Übersicht von häufig anfallenden Sonderabfällen und deren Kennzeichnungen

(Stand: Mai 2002)

      Kennzeichnungen  
Abfall-
Schlüssel
Abfallbezeichnung Verpackung Gef.-zettel ADR
-Klasse
-Code
UN-
Nr.
Erläuterungen
060106 Andere Säuren B

8

+

6.1

8

CT 1

2922

Chromschwefelsäure, Salpetersäure und Flusssäure getrennt sammeln. Salpetersäure und Flusssäure nur mit einer Konzentration von max. 55%!

Kein Königswasser entsorgen!

060205 Andere Basen B 8

8

C 5

1719 Laugen mit brennbaren Flüssigkeiten können auf Anfrage entsorgt werden.

060311

Feste Salze und Lösungen, die Cyanid enthalten

B

6.1

6.1

T 4

1935

Cyanidhaltige Lösungen

pH > 11

- max. 30% CN -

060404

Quecksilberhaltige

Abfälle

C

8

8

C 10

3244

z. B. mit Hg verunreinigte Gegen-
stände.

Elementares Hg siehe Laborchemikalien!

060405

Abfälle, die andere Schwermetalle enthalten

B

6.1

6.1

T 4

3287

Metallsalzhaltige Lösungen,

lösemittelfrei!

pH 6 - 8 (neutral)

070703

Halogenorganische Löse- mittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

A

3

+

6.1

3

FT 1

1992

Vorsicht vor explosionsfähigen Gemischen!

z. B. k e i n Aceton mit Chloroform mischen! Auf Peroxid-Freiheit prüfen!

080111

Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährlichen Stoffe enthalten

C

3

3

F 1

1263

Keine Spraydosen! (160504)

080112

Farb- und Lackabfälle, die keine organischen Lösemittel enthalten und keine anderen gefährliche Stoffe enthalten

C

-

-

-

Keine Spraydosen! (160504)

080409

Klebstoff- und Dichtmassen-abfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten

C

3

3

F 1

1133

Keine Spraydosen! (160504)

090101

Entwickler und Aktivatoren-
lösungen auf Wasserbasis

B1

-

-

-

Fotochemikalien

090104

Fixierlösungen

B1

-

-

-

Fotochemikalien

110105

Saure Beizlösungen

B

8

8

C 1

3264

Ätzmittel getrennt sammeln und Ätzsubstanz aufführen,

z. B. Eisensalzlösungen

120108

Halogenhaltige Bearbeitungs­emulsionen und -lösungen

B

-

-

-

Bohr- und Schleifölemulsionen

120114

Bearbeitungsschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten

C

4.1

4.1

F 1

3175

z. B. Schleifschlämme, ölhaltig

max. 50 kg einfüllen!

130204

Chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis

A

3

3

F 1

1993

Öle aus Pumpen und Heizbädern,

z. B. mit Lösemittel verunreinigte

Öle

150110

Verpackungen, die Rück- stände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch solche verunreinigt sind (Kunststoff)

       

Leere, ungereinigte Behälter sind mit Gefahrensymbol einzeln abzugeben.

150110

Verpackungen, die Rück- stände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch solche verunreinigt sind (Metall)

       

Leere, ungereinigte Behälter sind mit Gefahrensymbol einzeln abzugeben.

150202

Aufsaug- und Filtermateria- lien (einschließlich Ölfilter, a.n.g.) Wischtücher und Schutz­kleidung, die durch gefähr­liche Stoffe verunreinigt sind

D

4.1

+

6.1

4.1

FT 1

2926

Materialien mit giftigen und/oder brennbaren Stoffen verunreinigt; auch Kleinmengen von Aktivkohle und Chromatographiesäuleninhalte können mit entsorgt werden.

160504

Gefährliche Stoffe enthaltene Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen);

„Aerosole“

C

2.1

2

5 F

1950

AERO-SOLE

Spraydosen

160506

Laborchemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten; „Betriebsmittel“

C

6.1

+

4.1

6.1

TF 3

2930

z. B. Laborzubehör mit anhaftenden Chemikalien;

fester Stoff

160507

Gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefähr- lichen Stoffen bestehen oder solche enthalten;

„Laborchemikalien, anorg.“

       

Entsorgungsantrag beim THB - Abfallentsorgung - anfordern!

Präparate, Analysenreste getrennt in

Probenfläschchen in max. 1 Liter

Gebinden sammeln!

160508

Gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefähr- lichen Stoffen bestehen oder solche enthalten;

„Laborchemikalien, org.“

       

Entsorgungsantrag beim THB - Abfallentsorgung - anfordern!

Präparate, Analysenreste getrennt in Probenfläschchen in max. 1 Liter Gebinden sammeln!

180107

Chemikalien, die keine ge- fährlichen Stoffe enthalten;

„Wachse“

C

-

-

-

Wachse,

max. 50 kg einfüllen!

Legende:

Verpackungsart: A   = 12-l Kombibehälter B = 20-l Kunststoffkanister (blau)
  B1 = 20-l Kunststoffkanister (weiß) C = 30-l Kunststofffass (blau)
  D = 30-l Metallfass (blau)  
GGVS - Gefahrgutverordnung Straße  
UN-Nr.- Kennzeichnungsnummer des Gutes  

Hinweis:

Die blauen Kunststoffkanister und blauen Kunststofffässer dürfen für die Entsorgung von Sonderabfällen nicht älter als 5 Jahre sein (Herstellungsdatum siehe Prägung auf jedem Behälter!)

Für Flusssäure beträgt die zulässige Haltbarkeit der Behälter nur 2 Jahre!

Behälter für Lösungen nur mit max. 90 % befüllen!

Um heftige Reaktionen im Sammelbehälter auszuschließen, sind vorab Mischproben durchzuführen!