Erste Seite Zurück Weiter Letzte Seite Übersicht Grafik
Umgang und Lagerung
- Gefahrstoff dürfen nur in geeigneten Behälter gelagert werden
- Die Behälter sind immer zu beschriften -> Etiketten im Labor
- Gefahrstoffe dürfen nur in Sicherheitsschränken gelagert werden
- Gefahrstoffe dürfen nur in „Tagesüblichen“ Mengen gelagert werden
Richtwerte:
häufig benutzte Lösemittel 2,5L,
sonstige Flüssigkeiten 1L,
bei besonderen Gefahren weniger.
Feststoffe je nach Gefahr ca. 100-500g
Ansonsten gilt, je weniger um so besser.
- Gifte müssen unter Verschluss gehalten werden