1.3. Quellen

Fragestellung und Umfang einer historischen Untersuchung ergeben sich aus der Quellenlage. Bei der vorliegenden Arbeit kam es darauf an, in Rheinhessen und Wisconsin Archivalien zu lokalisieren, die Aufschluß über die Lebensumstände von Auswanderern in der alten und neuen Heimat geben.

Für die Ermittlung von Angaben zu Auswanderern aus Rheinhessen ist vor allem auf behördliche Akten zurückzugreifen. Bedauerlicherweise ging infolge Kriegseinwirkungen ein großer Teil der Bestände der Darmstädter Ministerien, der Mainzer Provinzialregierung und der rheinhessischen Kreisämter verloren. Lediglich für die Gemeinden des Kreises Alzey (in den Grenzen von 1938) liegen Auswanderungsakten seit etwa 1820 vor, ebenso Generalakten des Kreisamtes. Da die meisten Auswanderungen nach Wisconsin jedoch aus der Gegend um Oppenheim erfolgten und der Großteil der einschlägigen Akten des dortigen Kreisamts nicht mehr existiert, kommt den Beständen rheinhessischer Kommunalarchive eine erhöhte Bedeutung zu. Stadt- und Gemeindearchive enthalten zudem oft Material über die bisher nur unzureichend erforschte wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung Rheinhessens in der Zeit zwischen dem Wiener Kongreß und der Reichsgründung. Ferner erwiesen sich landesstatistische Werke, Zeitungen, Intelligenzblätter und andere zeitgenössische Periodika als wichtige Quellen, da sie ausführlich auf die Lebensumstände in Rheinhessen und die Auswanderung eingehen.

Die statistische Erforschung der Auswanderung aus dem Großherzogtum Hessen gestaltet sich schwierig, da – vom späten 19. Jahrhundert abgesehen – lediglich für den Zeitraum von 1841 bis 1847 sowie für das Jahr 1853 jährliche Statistiken über Wegzüge vorhanden sind. Obwohl das Interesse der Öffentlichkeit an der Auswanderungsproblematik groß war, begnügte die Regierung sich mit den aus den Volkszählungen errechneten Wanderungsbilanzen, die nur ein unvollkommenes Bild über den Umfang der Wegzüge geben. Es ist daher nicht verfehlt, den Zeitraum bis zur 1860 erfolgten Gründung eines statistischen Amtes als "vor- und frühstatistische Epoche" zu bezeichnen. Berichte über die überseeische Auswanderung aus dem Großherzogtum Hessen wurden erstmals 1881, viele Jahre nach dem Ende der Massenauswanderung, von der Zentralstelle für die Landesstatistik veröffentlicht.

Um diesem Mangel Abhilfe zu schaffen, unternahm der Verfasser den Versuch einer teilweisen Rekonstruktion einer rheinhessischen Auswanderungsstatistik für die Jahre 1832 bis 1870. In diesem Zeitraum hatten Personen, welche die Entlassung aus dem hessischen Staatsverband beantragten, ihre Auswanderungspläne zur Benachrichtigung eventueller Gläubiger in der Presse anzuzeigen. Diese sogenannten Ediktalladungen wurden zwischen 1832 und 1842 für Rheinhessen in der Mainzer Zeitung veröffentlicht, danach finden sie sich in der Großherzoglich Hessischen Zeitung (seit 1848 Darmstädter Zeitung). Die Aufforderungen wurden von den Friedensrichtern der einzelnen Kantone bzw. Gerichtsbezirke erlassen und enthalten meist eine Fülle von Informationen zu den Antragstellern. Die EDV-gestützte nominative Auswertung geschah nach folgenden Kriterien:

 

Spalten 1-2:

Name und Vorname

Sp. 3:

Alter

Sp. 4:

Angabe, ob minderjährig (bis 20 Jahre) oder volljährig

Sp. 5:

Beruf

Sp. 6:

*Berufscode, der es ermöglicht, verschiedene Berufsgruppen zu kategorisieren (z. B. Bauern, Handwerker, Händler, Taglöhner) und weiterhin eine Differenzierung innerhalb des Erwerbszweiges vorzunehmen (z. B. Bauhandwerk, Nahrung, Haushaltsbedarf)

Sp. 7:

Wohnort

Sp. 8:

Kanton (seit 1852 Friedensgerichtsbezirk)

Sp. 9:

Wanderziel (beschränkt sich bei überseeischen Zielen meist auf das Land)

Sp. 10:

*Wanderzielcode, der eine Differenzierung nach verschiedenen Erdteilen ermöglicht und die Auszählung nach unterschiedlichen Kriterien erleichtert. Alle nordamerikanischen Reiseziele beginnen z. B. mit der Zahlenkombination 10, südamerikanische mit 11, afrikanische mit 12.

Sp. 11-13:

Jahr, Monat und Tag der Veröffentlichung

Sp. 14:

*Vermutetes Jahr der Auswanderung (nach Ablauf einer dreimonatigen bzw. ab 1848 vierwöchigen Frist nach Veröffentlichung der Ediktalladung)

Sp. 15:

Quelle (Name, Nummer und Jahrgang der Zeitung)

Sp. 16:

Anzahl der an der Auswanderung beteiligten Personen (nur bei Familienoberhäuptern)

Sp. 17:

Bemerkungen (z. B. Geburtsname bei Ehefrauen)

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Informationen sind nicht in der Quelle enthalten.

Insgesamt wurden zwischen Januar 1832 und Dezember 1870 Gläubigeraufforderungen für 18.790 Personen erlassen. Nach Ausscheidung der Fälle von Binnenwanderung werden in der folgenden Untersuchung die Angaben zu rund 14.000 Auswanderern berücksichtigt, die eine Übersiedlung nach Osteuropa oder Übersee planten. Wenige Regionen Südwestdeutschlands verfügen flächendeckend über eine solch aussagekräftige Quelle wie Rheinhessen. In den übrigen Provinzen des Großherzogtums Hessen beschränkten sich Ediktalladungen meist auf die Nennung des Namens des Familienoberhauptes sowie dessen Wohnort. Angaben über Mitreisende unterblieben meist.

Die Ediktalladungen spiegeln allerdings keineswegs den gesamten Umfang der rheinhessischen Emigration wider. Zahlreiche Personen wanderten heimlich aus und werden daher nicht erwähnt. Weiterhin sahen die Behörden bei ledigen Personen meist von einer Gläubigeraufforderung ab. Weitere Probleme werden deutlich, wenn man den Umfang der Ediktalladungen mit der offiziellen Statistik der Jahre 1842-1847 vergleicht. Zwischen 1841-1843 wanderten laut Gläubigeraufforderungen 1346 Rheinhessen aus, was der offiziellen Statistik (1332 Personen) sehr nahe kommt. Große Diskrepanzen bestehen jedoch für den Zeitraum 1844-1847. Dies ist vor allem auf drei Gründe zurückzuführen:

In manchen Friedensgerichtsbezirken wurde es geradezu zur Regel, daß Familien und Einzelpersonen lediglich mit Reisepaß auswanderten und Gläubigeraufforderungen von den betreffenden Bürgermeistereien in lokalen Zeitungen veröffentlicht wurden. Da die Angaben in diesen Anzeigen sehr wenige Details enthalten, wurden sie nicht berücksichtigt.

Es wurden Ediktalladungen für Personen erlassen, die dann doch nicht auswanderten. So werden in den Gläubigerbenachrichtungen von 1844 737 Personen genannt, die sich in Algerien ansiedeln wollten. Die offizielle Statistik weist hingegen aus, daß in diesem und den drei folgenden Jahren lediglich Reisepässe für 120 Personen mit diesem Ziel ausgestellt wurden.

Die offizielle Statistik berücksichtigte ledige Personen, die mit Entlassung bzw. nur mit einem befristeten Reisepaß ausreisten, die Ediktalladungen hingegen in der Regel nicht.

Die Gläubigeraufforderungen geben somit nur einen ungefähren Eindruck von der Wanderungsintensität in den Jahren 1832-1870. Dennoch ermöglichen sie repräsentative Einblicke in die Auswanderungsstruktur, örtliche Wanderungsschwerpunkte und erleichtern zudem die Identifizierung rheinhessischer Auswanderer in Wisconsin im zweiten Teil der Arbeit, deren Herkunftsorte in amerikanischen Quellen oft nicht angegeben werden.

Ergänzt werden die aus den Ediktalladungen gewonnenen Befunde durch andere quantitative Quellen, die auch die Gruppe der Einzelauswanderer berücksichtigen. Hierzu gehören Register über die Emigranten, die ihre Überseepassage in Mainz zwischen 1856 und 1860 sowie bei Agenten des Kreises Alzey zwischen 1851 und 1898 buchten. Auch Peter Assions Liste der hessischen Passagiere, die zwischen 1855 und 1866 über Hamburg nach Nordamerika reisten, erwies sich als hilfreich.

Der amerikanische Teil dieser Arbeit basiert auf einer großen Zahl unterschiedlicher Quellen, die neben allgemeinen Aussagen über rheinhessische Immigranten und ihre Nachbarn auch "anschauliche Beispiele für das individuelle Erleben der einzelnen Einwanderer" bieten.

Die wichtigste quantitative Quelle sind die nach Counties (Bezirken) gegliederten Manuskriptbögen der amerikanischen Volkszählungen von 1850, 1860, 1870 und 1880. Sie enthalten eine Vielzahl von Informationen über alle Einwohner. Ein Glücksfall für die historische Migrationsforschung ist die Anweisung an die Zähler in den Jahren 1860, 1870 und 1880, "Germany" nur in Ausnahmefällen als Geburtsstaat in die Listen aufzunehmen. "The particular German State should be given – as Baden, Bavaria, Hanover". In den untersuchten Counties Wisconsins wurde diese Anordnung weitgehend befolgt. Das Bureau of the Census gab in den offiziellen Endberichten der genannten Zählungen deutsche Geburtsstaaten nur auf der Ebene des US-Staates bzw. Territoriums, nicht jedoch auf lokaler Ebene bekannt; zudem wurde nicht zwischen Hessen-Darmstadt und Hessen-Kassel differenziert. Daher mußte auf die Originale der Zähllisten (Schedules of Population) zurückgegriffen werden. Die Auswertung der Erhebungen für 13 teils stark bevölkerte Counties ermöglichte eine annähernd flächendeckende Rekonstruktion der hessen-darmstädtischen Bevölkerung, die im östlichen Wisconsin im Jahr 1860 ansässig war.

Eine Darstellung des Siedlungsverhaltens und der Akkulturation einer Bevölkerungsgruppe ist nur dann sinnvoll, wenn sie im Kontext der gesamten Einwohnerschaft gesehen wird. Daher wurde der vollständige Census von Washington County, Hauptsiedlungsgebiet der Rheinhessen in Wisconsin, vom Verfasser datentechnisch aufbereitet. Die Erfassung der Population des Bezirks, der etwas kleiner als Rheinhessen ist und 1850 11.190 und 1860 23.619 Bewohner zählte, ermöglicht eine vergleichende Betrachtung zahlreicher Aspekte, die Bezug zu den Lebensbedingungen von Hessen-Darmstädtern und anderen Gruppen des Bezirks haben.

Die elektronische Erfassung und Auswertung der Population Schedules erfolgte nach nachstehendem Schema:

Sp. 1:

Nummer des Haushalts

Sp. 2:

Wohnort

Sp. 3-4:

Name und Vorname

Sp. 5:

Alter

Sp. 6:

Geschlecht

Sp. 7:

Beruf

Sp. 8:

*Berufscode (zur Klassifizierung vgl. Kap. 7.2.)

Sp. 9:

Wert des Grundbesitzes (real estate) in Dollar

Sp. 10:

Wert des sonstigen Besitzes (personal estate) in Dollar (1860 und 1870)

Sp. 11:

Geburtsstaat (z.B. Hessen-Darmstadt, Preußen, Wisconsin, Irland)

Sp. 12: *Geburtscode
  1: Gebiete des Deutschen Bundes
  2: Staaten und Territorien der USA
  3: Irland

 

4: sonstige Länder

Sp. 13:

*Vermutliche ethnische Herkunft (nur bei Personen, die in den USA geboren wurden, z.B. hessen-darmstädtisch, irisch, angloamerikanisch)

Sp. 14:

Anzahl der Personen im Haushalt (nur bei Haushaltsvorständen)

Sp. 15:

Bemerkungen

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Informationen sind nicht in der Quelle enthalten.

Für das nördlich von Washington County gelegene Sheboygan County wurden die Volkszählungen von 1860 und 1870 einer nicht-nominativen Auswertung unterzogen, die sich auf die Geburtsstaaten sämtlicher 26.882 bzw. 31.750 Einwohner beschränkte.

Bei den Erhebungen wurden seit 1850 überdies Angaben von jedem Farmer zum Zustand seines Betriebes und seiner Produktion erbeten. Da sie ausführliche Aussagen über die wirtschaftliche Entwicklung ländlicher Räume ermöglichen, wurden sie für ausgewählte Gebiete datentechnisch aufbereitet. Informationen zum Landerwerb der Siedler sind in den Landurkunden (Deeds) der jeweiligen Counties zu finden. Für die Kartographierung des Untersuchungsgebiets wurden verschiedene gedruckte zeitgenössische Karten herangezogen, welche die Besitzverhältnisse in jedem Gemeindebezirk (Township) dokumentieren.

Eine bedeutende Quelle sind die Archivalien deutschsprachiger Kirchengemeinden im Untersuchungsgebiet. Tauf-, Heirats- und Beerdigungsregister nennen oft den Geburtsort von Gemeindegliedern und ermöglichen so die Feststellung rheinhessischer Siedlungsschwerpunkte. In vielen Pfarreien haben sich auch Protokollbücher erhalten, die Aufschluß zum Gemeindeleben geben. Teilweise wurde auch eine Chronik geführt. Einblicke in das kirchliche Leben der Rheinhessen während der Besiedlungsphase sowie den Alltag in Rhine bieten die gedruckten Lebenserinnerungen von Pfarrer Louis von Ragué. Auch die Memoiren von Eduard Schröter, deutschkatholischer Prediger in Worms und später Führungspersönlichkeit der Freien Gemeinden in Wisconsin, enthalten wichtige Einzelheiten zur freisinnigen Bewegung in der Mitte des 19. Jahrhunderts, die auch unter rheinhessischen Immigranten Anhänger fand.

Ein großer Teil der handschriftlichen und gedruckten Quellen wurde in den Beständen der State Historical Society of Wisconsin in Madison lokalisiert, einer staatlichen Organisation, der das Staatsarchiv eingegliedert ist. Material zur Geschichte der einzelnen Counties finden sich darüber hinaus in den Sammlungen lokaler Geschichtsvereine, wobei sich insbesondere die Sammlung des Sheboygan County Historical Research Centers als hilfreich erwies.

Schriftstücken, die von den Einwanderern selbst erstellt wurden, kommt ein besonderer Stellenwert zu. Hierbei handelt es sich meist um Briefe, die an Verwandte und Bekannte in Deutschland geschickt wurden. Sie ermöglichen einen direkten Einblick in verschiedene wirtschaftliche und soziale Bereiche des Pionierlebens, die aus anderen Archivalien nicht erschlossen werden können. Die Korrespondenz einzelner rheinhessischer Auswanderer aus Wisconsin und anderen Teilen der USA wurde in den 1840er Jahren in der Zeitschrift Der Deutsche Auswanderer abgedruckt. Weitere Dokumente dieser Art, die sich in Privatbesitz befinden, wurden vom Verfasser durch gezieltes Ansprechen von Kontaktpersonen im Raum Oppenheim aufgespürt.

Informationen über die Lebensumstände deutschsprachiger Einwanderer finden sich in der zeitgenössischen Presse Wisconsins. In Milwaukee und anderen Städten erschienen mehrere deutschsprachige Blätter, die auch auf dem Land verbreitet waren und Berichterstattung über Washington County und Sheboygan County enthalten. Als besonders ergiebig erwies sich das seit 1844 erscheinende Wiskonsin-Banner. Englischsprachige Zeitungen brachten in der Regel wenige Nachrichten über die Deutschen, dennoch wurden einige von ihnen ausgewertet, um mehr über das Verhältnis der englischsprachigen Bevölkerungsgruppen zu den deutschen Siedlern in Erfahrung zu bringen.

Quellencharakter besitzen auch die sogenannten County Histories, die zwischen 1880 und dem Ersten Weltkrieg entstanden. Diese Werke bestehen aus einem geschichtlichen Überblick über den jeweiligen Verwaltungsbezirk und seine Gemeinden sowie aus einem umfangreichen Teil mit mehr oder weniger ausführlichen Biographien der Subskribenten. Sie wurden oft von örtlichen Journalisten erstellt. Bei dem geschichtlichen Teil kann es sich teilweise um chronologische Darstellungen handeln, denen mitunter der rote Faden fehlt. Ihren Wert erhalten County Histories wie die 1881 erschienene History of Washington and Ozaukee Counties vor allem durch ihre zahlreichen Kurzbiographien. Sie ermöglichen eine Skizzierung des persönlichen und beruflichen Werdegangs von Siedlern, die ansonsten keine schriftlichen Zeugnisse hinterlassen haben.

 

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